Warum wir Marktführer* sind?

*Führender Anbieter für Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Was muss ich beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen beachten

Beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen müssen Sie Sicherheitsvorkehrungen wie in DIN 1946 Teil 6 vorgeschrieben beachten. Diese Maßnahmen verhindern, dass bei gefährlichem Unterdruck die Geräte abgeschaltet werden. Lassen Sie sich vorher von einem Schornsteinfeger beraten.