Was muss ich beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen beachten
Beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen müssen Sie Sicherheitsvorkehrungen wie in DIN 1946 Teil 6 vorgeschrieben beachten. Diese Maßnahmen verhindern, dass bei gefährlichem Unterdruck die Geräte abgeschaltet werden. Lassen Sie sich vorher von einem Schornsteinfeger beraten.