Gesetzeskonformität
Vorschriften – Energieeinsparungsverordnung & DIN 4108
- Neu- und Umbauten müssen möglichst dicht sein
- Sicherstellung des Mindestluftwechsels durch Planer/Architekt
Umsetzung – DIN 1946, Teil 6
- Vorlage eines Lüftungskonzepts durch Planer/Architekt
- Gewährleistung der nutzerunabhängigen Lüftung zum Feuchteschutz (Schutz der Gebäudesubstanz)
- Verantwortlichkeit für das Lüftungskonzept bei Planer / Architekt, Installateur, Bauherr
Haftung
- Rechtsgutachten des Bundesverbandes für Wohnungslüftung VfW: „Passt das Lüftungskonzept nicht zu den Anforderungen des Gebäudes, setzen sich Planer / Architekten und alle Bauausführende den Haftungsrisiken für Schäden und Gebäude aus“.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Fachinstitut Gebäude-Klima e.V.