Was muss ich beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen beachten
Der gemeinsame Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte und einer Lüftungsanlage setzt entsprechend der DIN 1946 Teil 6 eine Sicherheitseinrichtung bzw. anlagentechnische Maßnahmen, die im Beiblatt 3 (Installationsregeln) und Beiblatt 4 (Installationsbeispiele) geregelt sind, voraus.
Diese soll sicherstellen, dass bei gefährlichem Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte, das Lüftungsgerät oder die Feuerstätte abgeschaltet wird. Zur grundsätzlichen Klärung sollte im Vorfeld immer der Schornsteinfeger konsultiert werden!