BAFA Förderung für Lüftungsanlagen – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Installation einer Lüftungsanlage kann die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern. Eine zentrale oder dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt für einen kontinuierlichen Luftaustausch im Gebäude und führt gespeicherte Wärme zurück in den Innenraum. Dadurch schützt sie vor Feuchteschäden, spart Heizenergie und fördert die Wohngesundheit. Die BEG Förderung unterstützt Sie finanziell bei der Anschaffung, Planung und Installation einer solchen Lüftungsanlage.
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme (KfW und BAFA Förderung) zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz einer energieeffizienten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Wofür kann die Förderung für Lüftungsanlagen beantragt werden?
Die Förderung kann sowohl im Rahmen einer umfassenden Sanierung als auch im Neubau beantragt werden.
Wer kann die BEG Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden – BAFA Förderung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme (BEG EM).
Was wird gefödert?
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung.
Wie hoch ist die BEG-Förderung.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto, maximal bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Liegt ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vor erhalten Sie zusätzlich 5% Fördersumme.
- Für Kommunen: Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend ein Energieeffizienz-Experten mit eingebunden werden.
Welche VALLOX Lüftungssysteme sind förderfähig?
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zählen zu den Effizienzmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung. Sie können gefördert werden und lassen sich einfach nachrüsten. Je nachdem, ob die Installation in Wohn- oder Nichtwohngebäuden stattfindet, empfehlen wir folgende Lüftungssysteme:
Lüftungsanlagen für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser):
- Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, Einzelraumlüfter B 44.
- Zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, z.B. Basic Line zentral, ValloSprint, ValloMulti, ValloPlus.
- Luftverteil-System ValloFlex, FlatBox und Zubehör.
Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude (z.B. Schulen und Kindergärten):
- Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung airDIRECT.
- Zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung VARIO und VARIO V.
- Luftverteil-System ValloFlex, FlatBox und Zubehör.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Wenn Sie einen Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen, müssen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorlegen. Dieser Vertrag sollte eine auflösende oder aufschiebende Bedingung für die Förderzusage enthalten. Außerdem muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme darin vermerkt sein. In einfachen Worten: Sie benötigen einen Vertrag, der sicherstellt, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird. Das Datum der Umsetzung ist ebenfalls wichtig, um den Förderzeitpunkt festzulegen.
Eine Schritt für Schritt Anleitung und alle weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie bei der BAFA.
Sie interessieren sich für einen Kredit für Neubau, Sanierungen (BEG WGB) oder den Einbau einer Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme, die zur Energieeffizienz beitragen (BEG EM)? Bei der KfW erhalten Sie weitere Informationen.
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Projektanfrage Zentral – Wohnungszentral, Gebäudezentral
Projektanfrage Dezentral – Einzelraumlüftung, je Raum ein Push-Pull-Lüfter