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Gesetzeskonformität

Vorschriften – Energieeinsparungsverordnung & DIN 4108

  • Neu- und Umbauten müssen möglichst dicht sein
  • Sicherstellung des Mindestluftwechsels durch Planer/Architekt

 

Umsetzung – DIN 1946, Teil 6

  • Vorlage eines Lüftungskonzepts durch Planer/Architekt
  • Gewährleistung der nutzerunabhängigen Lüftung zum Feuchteschutz (Schutz der Gebäudesubstanz)
  • Verantwortlichkeit für das Lüftungskonzept bei Planer / Architekt, Installateur, Bauherr

Haftung

  • Rechtsgutachten des Bundesverbandes für Wohnungslüftung VfW: „Passt das Lüftungskonzept nicht zu den Anforderungen des Gebäudes, setzen sich Planer / Architekten und alle Bauausführende den Haftungsrisiken für Schäden und Gebäude aus“.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Fachinstitut Gebäude-Klima e.V.