
eine optimale Zusammenarbeit
Gesetzeskonformität
Vorschriften – Energieeinsparungsverordnung & DIN 4108
- Neu- und Umbauten müssen möglichst dicht sein
- Sicherstellung des Mindestluftwechsels durch Planer/Architekt
Umsetzung - DIN 1946, Teil 6
- Vorlage eines Lüftungskonzepts durch Planer/Architekt
- Gewährleistung der nutzerunabhängigen Lüftung zum Feuchteschutz (Schutz der Gebäudesubstanz)
- Verantwortlichkeit für das Lüftungskonzept bei Planer / Architekt, Installateur, Bauherr
Haftung
- Rechtsgutachten des Bundesverbandes für Wohnungslüftung VfW: „Passt das Lüftungskonzept nicht zu den Anforderungen des Gebäudes, setzen sich Planer / Architekten und alle Bauausführende den Haftungsrisiken für Schäden und Gebäude aus“.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Gesetzen und Richtlinien finden Sie hier
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Fachinstitut Gebäude-Klima e.V.